Prinzipiell ja, aber es gibt eine Einschränkung: Grundsätzlich können Gesundheitskosten (also z.B. auch Zahlungen für Kieferorthopädie oder Zahnersatz) als sog. außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Aber es gibt auch eine sog. zumutbare Eigenbelastungsgrenze, die vom persönlichen Einkommen abhängt.
Das bedeutet: Sie können nur die KFO-Kosten von der Steuer absetzen, die Ihre zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen. Sie müssen also Ihren Steuerberater fragen.
Sammeln Sie im Laufe eines Jahres sämtliche Zahlungsbelege für Gesundheitsaufwendungen: Rezeptgebühren, Zahlungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie usw. und geben Sie diese gesammelt an Ihren Steuerberater.